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Umwelt und Entsorgung


Recycling von PU-Schaumdosen über PDRPDR_logo

Der Gesetzgeber hat gebrauchte PU-Schaumdosen als gefährlichen Abfall eingestuft und deren stoffliche Verwertung vorgeschrieben.
Daher gehören die PU-Schaumdosen nicht in den Restmüll, Gelben Sack, Baumisch- oder Weißblechcontainer.
Doch wohin mit den Dosen? PDR bietet die optimale Lösung: Die PU-Schaumdosen werden deutschlandweit kostenfrei eingesammelt und einschließlich der flüssigen Restinhalte stofflich verwertet.

Nutzen Sie den kostenfreien Service zur stofflichen Entsorgung: PDR Recycling GmbH + Co KG, Tel.: 0800 7836736, Fax: 0800 7836737, abholauftrag@pdr.de (kostenfreie Abholung ab 6 Kartons a 12 Stück), www.pdr.de oder suchen Sie Ihre nächstgelegene Rücknahmestelle unter www.pdr.de/plz-suche.

 
Alle PU-Schaumdosen mit diesem Logo werden von der PDR kostenfrei zurück genommen und recycelt. pdr_PU-Logo
 

 

Recycling von PU-Schaumdosen über INTERSEROHInterseroh Recycling

Einige unserer PU-Schaumdosen werden durch das Interseroh-System wiederverwertet.
Auch hier haben Sie die Möglichkeit zur kostenfreien stofflichen Entsorgung durch Übermittlung folgender Abholkarte
an emballagen@interseroh.com oder per Fax an 02203 / 9147 - 1390.
 
 
Alle PU-Schaumdosen mit diesem Logo werden von Interseroh kostenfrei zurück genommen und recycelt.
 
 
 

Verpackungsrecyclinghttps://www.lizenzero.de

Jeder Hersteller und Händler, der verpackte Waren an private Endverbraucher verkauft, muss sich nach dem Gesetz per Verpackungslizenzierung an einem dualen System beteiligen. Im Hinblick auf den Umweltschutz und mit dem erklärten Ziel der Steigerung der Recyclingquoten von Verpackungsabfällen
trat am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft.
 
Das Gesetz ist für Hersteller und Händler relevant, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, welche in privaten Haushalten anfallen und dort entsorgt werden. Diese sollen fortan noch umfangreicher recycelt werden und bedürfen hierzu stets einer Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie der Beteiligung an einem dualen System. Die Basis für das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das wiederum auf den europäischen Richtlinien zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungen aufbaut.
 

Die Verpackungen der Bauchemie24 GmbH sind beim Dualen System Interseroh entpflichtet.

 

Altbatterie-Entsorgung Durchgekreuzte Tonne

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus, oder Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren:
 
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder der Kommune zu bringen.
Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an uns zurückschicken. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen:
BauChemie24 GmbH, Julius-Ebeling-Str. 2, 06112 Halle
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Außerdem enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Die Umwelt und BauChemie24 sagen Dankeschön.
 
Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber   
 
Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräteherstellers nachzulesen.
Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie im Verbrauerbereich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) [www.grs-batterien.de].
 
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Die Entsorgung dieser Elektrogeräte im Hausmüll ist nach dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), verboten! Sie sind als Verbraucher zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet. Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt in der Rubrik Abfall: [www.bmu.de]