Altbausanierung
Immer mehr Menschen erfüllen sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden. Möchten Sie nicht selbst bauen, besteht die Möglichkeit, einen Altbau zu erwerben: Er bietet meist viel Platz und Charme. Außerdem sind Altbaubestände, je nach Zustand, zu wahren Schnäppchenpreisen zu ergattern. Doch wer ein betagtes Gebäude erwirbt, muss mit etlichen Renovierungsarbeiten rechnen. Wir zeigen Ihnen, was bei einer Altbausanierung auf Sie zukommt und mit welchen Förderungen Sie planen können!
Definition des Altbaus: Was zählt dazu?
Die Eingrenzung des Begriffs ist nicht genau festgelegt. Generell gilt ein Gebäude jedoch als Altbau, wenn es über 60 Jahre besteht. Dabei zählt vor allem das Alter der tragenden und raumabschließenden Bauteile. Allerdings werden auch Häuser aus den letzten 40 Jahren mitunter als Altbau bezeichnet. Wichtig ist hierbei, dass sie in einem bestimmten Stil gehalten sind, der nicht mehr der aktuellen Zeitperiode entspricht.
Der Bestandsschutz
Steht eine umfangreiche Altbausanierung an, gibt es einiges zu beachten. Essenziell sind dabei die Regelungen zum Bestandsschutz. Er bestimmt laut Grundgesetz, Artikel 14 Absatz 1, dass funktionsfähige Bauweisen, die heutzutage nicht mehr zugelassen werden würden, erhalten bleiben dürfen. Das hat größtenteils wirtschaftliche Gründe. Schließlich könnten sich vor allem Privatpersonen und der Mittelstand viele Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen nicht leisten, wenn sie dabei die heutigen Baurechte beachten müssten. Doch keine Sorge: Der Bestandsschutz greift lediglich in Sachen Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Die Stabilität des Gebäudes steht im Vordergrund. Speziell für die Wärmedämmung und Energiegewinnung gibt es Faktoren, die bei einer Teilaltbausanierung – im Gegensatz zum Neubau – nicht greifen. Erst wenn die Reparaturen einen bestimmten Prozentsatz der Gebäudefläche ausmachen, muss vom Bestandsschutz abgewichen werden.
Welche Arten der Altbausanierung gibt es?
Ein Gebäude besteht aus vielen unterschiedlichen Teilen, die regelmäßig gewartet und auch renoviert werden sollten. Eine ausführliche Altbausanierung umfasst großflächige Ausbesserungen und wird deshalb meist beim Kauf einer in die Jahre gekommenen Immobilie vorgenommen. Die vielfältigen Maßnahmen im Einfamilienhaus erfordern die Zusammenarbeit unterschiedlicher Gewerke – zum Beispiel Dachdecker, Trockenbauer, Elektriker, Fensterbauer oder Fassadenbauer –, weshalb eine genaue Planung und Koordinierung essenziell ist.
Doch welche Arten der Altbausanierung gibt es und welche Arbeiten fallen in die Kategorien?
Allgemeine Sanierung von Altbauten
Nicht immer müssen große Teile eines Altbaus saniert werden. Oftmals ist es mit kleineren Handgriffen getan. So werden Sie mit einer Schimmelsanierung nassen Stellen Herr und verhindern, dass sich die gefährlichen Sporen weiter in der Bausubstanz ausbreiten. Viele Besitzer betagter Gebäude holen auch eine moderne Innendämmung nach. Dank der teilweise enormen Heizkostenersparnisse lohnt sich die Investition bereits nach wenigen Jahren.
Dachsanierung
Das Dach schützt Ihr Haus vor Regen, Wind und Schmutz. Doch mit einer ordentlichen Dämmung sorgt es auch für ein gutes Raumklima. Dabei ist es gleich, ob Sie eine Flachdachsanierung vornehmen lassen müssen oder Ihr Spitzdach neu decken.
Sanierung der Fassade
Die Fassade ist das Aushängeschild eines jeden Gebäudes. Außerdem schützt sie die innenliegenden Konstruktionen vor Wind, Wetter und anderen Einwirkungen. Damit Sie es im Sommer schön kühl und im Winter angenehm warm haben, ist vor allem eine intakte Dämmung unerlässlich. Doch auch verputzen und streichen lassen müssen Sie Ihre Fassade. Nur so kann keine Feuchtigkeit eindringen und die Fassade langfristig geschützt werden.
Kellerinstandsetzung
Der Keller wird oft unterschätzt, bietet er Ihnen doch nützlichen Stauraum und – nach einer Kellerinnensanierung – Platz für gemütliche Zimmer. Hierbei ist es essenziell, dass Sie die Wände gut abdichten, damit sich keine Staunässe bildet. Möchten Sie die unterirdische Fläche nicht nutzen, sollten Sie darauf achten, dass Sie die Kellerdecke dämmen. Ansonsten bleiben selbst in gut geheizten Räumen darüber die Böden im Winter dauerhaft kalt.
Die Kosten einer Altbausanierung
Eine Altbausanierung ist keine günstige Angelegenheit. Die Preise lassen sich schwer pauschalisieren, da sie je nach den vorherrschenden Gegebenheiten, der Größe des Hauses und der genutzten Materialien stark schwanken. Sind Sie selbst handwerklich begabt und trauen sich zu, einige der Arbeiten zu übernehmen, können Sie sich die Löhne für Arbeitskräfte sparen. Schätzungen und Tipps, wie Sie die Kosten für eine Altbausanierung bewerten und drücken können, erhalten Sie in unseren praktischen Ratgebern.
Möglichkeiten der Förderung
Eine Altbausanierung kostet viel Geld. Bereits ohne nennenswerte Verbesserung der energetischen Werte bedeutet ein renovierungsbedürftiges Gebäude für viele Besitzer große Kosten, die sie meist nicht allein tragen können. Oftmals übernehmen die Eigentümer deshalb nur die nötigsten Reparaturen. Doch eine effizientere Wärmedämmung bringt so viel! Vor allem hinsichtlich des Umweltschutzes und der Heizkosten, die Sie danach einsparen. Um interessierte Grundstücksbesitzer finanziell bei der Altbausanierung zu unterstützen, hat die Bundesregierung deshalb verschiedene Förderprogramme zusammengestellt, die Ihnen nach einer eingehenden Prüfung mit großzügigen Prozenten bei der Finanzierung helfen. Folgende Maßnahmen können Sie in Anspruch nehmen:
Förderprogramm | Sanierungsgegenstand | Art der Förderung |
---|---|---|
KfW 151 | Altbausanierung zum KfW-Effizienzhausstandard | Kredit von bis zu 120.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent, maximal 48.000 Euro |
KfW 152 | Dämmung - Dacheindeckung mit Dämmung - Einbau mehrfachverglaster Fenster | Kredit von bis zu 50.000 Euro, Tilgungszuschuss von 20 Prozent, maximal 10.000 Euro |
KfW 430 | Altbausanierung zum KfW-Effizienzhausstandard | Zuschuss von 25 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 48.000 Euro |
BAFA BEG EM | Dämmung - Dacheindeckung mit Dämmung - Einbau mehrfachverglaster Fenster | Zuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 12.000 Euro |
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