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Was ist beim Aufheizen von Bodennivelliermassen zu beachten?


Was ist beim Aufheizen von Bodennivelliermassen zu beachten?

 

 
 

Die Bodenausgleichsmassen weber.plan 813-25 und weber.plan 813-40, können auf dünnschichtigen Elektro-, Kapillarrohr-, und Warmwasserfußbodenheizsystemen im Verbund (Bauart A) eingesetzt werden. Die Bodenausgleichsmasse weber.plan 813-40 kann zusätzlich auf Warmwasser-Fußbodenheizsystemen mit Wärmeleitblechen (Bauart B) eingesetzt werden.

Vor dem Belegen der Flächen mit Fliesen oder Naturstein sind die Flächen aufzuheizen, jedoch frühestens 24 Stunden nach dem Einbau. Dabei ist ein Aufheizprotokoll zu führen, das dem Oberbelagsleger nach VOB DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten vorzulegen ist. Hinweise zur Koordination der bei der Planung und Ausführung Beteiligten finden Sie in: „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen; Ausgabe Januar 2009“, kostenloser Download unter www.sg-weber.de oder www.flaechenheizung.de.

Funktionsheizen
Mit 25 °C Vorlauftemperatur/Heizleistung aufheizen und pro 20 cm Schichtdicke für 1 Tag halten. Vorlauftemperatur/Heizleistung ohne Nachtabsenkung halten. Das Funktionsheizen kann nach Erreichen der schichtdickenabhängigen Haltezeit beendet werden. Die Heizung kann abgestellt werden.

Weitere Vorgehensweise
Mit Beendung des Funktionsheizens ist der Boden für alle Beläge außer Parkett und Laminat belegreif und sollte möglichst zeitnah belegt werden. Parkett und Laminat können 7 Tage nach Einbau der Ausgleichsmasse verlegt werden. Für den Fall, dass ein unmittelbares Funktionsheizen und sofortiges Belegen nicht vorgesehen ist, muss die Ausgleichsmasse möglichst früh aber spätestens 72 Stunden nach dem Einbau, fachgerecht mit weber.prim 807 und Sandabstreuung beschichtet werden.

Die Nutzung/Inbetriebnahme der Fußbodenheizung darf aber erst 28 Tage nach dem Einbau erfolgen.