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Vorgehensweise bei der Schadensursachenermittlung


 

 

Der Grund der Mauerfeuchtigkeit ist zu klären.

Durchfeuchtungsschäden können durch folgende Beanspruchungen hervorgerufen werden: Durch undichte bzw. fehlende Bauwerksaußenabdichtung durchfeuchten die Kellerwände. Bei Änderung der Wasserbelastung, wie zum Beispiel dem Versagen der Bauwerksdränung, führt dieses zu zeitweise drückenden Wasserverhältnissen.

Die vorhandene Bauwerksaußenabdichtung, die Horizontalabdichtung im Wandquerschnitt und die Sockelabdichtung an frei bewitterten Bauteiloberflächen werden nach Funktionstüchtigkeit, Art und Lage, Zustand und Funktionstüchtigkeit bewertet. Ebenso ist das Schadensbild und die Bauteildurchfeuchtung zu beurteilen. Der Durchfeuchtungsgrad des Mauerwerks durch kapillar aufsteigende Feuchte ist zu bestimmen. Er ist ausschlaggebend für das Injektionsprodukt und die Einbringtechnik bei nicht funktionstüchtiger Horizontalabdichtung.

Havarieschäden, hervorgerufen durch defekte Rohrleitungen oder Hochwasser, lassen die Belastung des Mauerwerks und Putzes vermuten und müssen bei Sanierungsmaßnahmen besonders berücksichtigt werden. Feuchte auf Bauteiloberflächen, bedingt durch hygroskopische Salze die Feuchte in das Kristallgerüst einlagern, müssen nach dem Stand der Technik mit geeigneten Sanierputzsystemen-WTA verputzt werden.

Bei Kondensationsfeuchte, dem Auftreten von Tauwasser, sind bauphysikalisch notwendige Wärmedämmmaßnahmen auszuführen. Neben der Ursachenermittlung der Feuchtigkeitsschäden ist der konstruktive Aufbau der Wände zu ermitteln.

 

 

Was ist bei der Untersuchung des Untergrundes im Sanierungsbereich besonders wichtig?

Im Sanierungsbereich ist die vorhandene Altabdichtung auf Haftung, Tragfähigkeit und auf Bestandteile teerhaltiger Inhaltsstoffe zu untersuchen. Wird zum Beispiel ein „alter Schwarzanstrich“ als Teer identifiziert, ist dieser vollständig durch geeignete Verfahren fach- und sachgerecht zu entfernen!
Bituminöse Altanstriche und nicht funktionstüchtige kunstoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen sind auf Verträglichkeit mit der neuen Bauwerksabdichtung zu überprüfen. Bewährt hat sich das Anlegen von Musterflächen auf der Altabdichtung, zur Beurteilung der Durchtrocknung und Haftung. Weichmacherwanderungen und damit verbundene Haftungsbeeinträchtigung werden somit ausgeschlossen. Erst dann ist die Vorraussetzung für eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit der nachträglichen Bauwerksaußenabdichtung gegeben.