Anhydritbinder
Mindestabnahme 21 Sack
maxit plan 499 ist ein laborüberwachter und werksgemischter Calciumsulfat - Compositbinder nach EN 13454-1 CAC 20, der alle Anforderungen der DIN 18560 erfüllt.
Anwendung
Im Wohnungs- und Objektbau zur Herstellung konventionell gemischter Baustellenestriche in erdfeuchter Konsistenz. Der so hergestellte Estrich kann auf Trennlage, auf Dämmschicht und auf Fußbodenheizung verlegt werden.
Gefahr
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Untergrund
Der tragende Untergrund muss allen Ansprüchen der DIN 18560 und DIN 18202 entsprechen. Der Rohboden ist zu reinigen, Beton- und Mörtelreste sind zu entfernen. Größere Unebenheiten sind im Vorfeld auszugleichen. Rohrleitungen einschließlich Befestigungen sind zum Beispiel mit maxit floor 4514 Kombidämmung auszugleichen.
Vorbehandlung:
Im Verbund Untergrund mit maxit floor 4716 Haftgrund 1:3 verdünnt vorstreichen. Bei allen schwimmenden Konstruktionen Schrenzlage auslegen. Die Randstreifen müssen vom tragenden Untergrund bis zur Oberkante des Belages reichen und mindestens 8 mm dick sein.
Verarbeitung
Mischen:
Mit allen üblichen Estrichmaschinen z. B. Mixokret, Estrich-Boy usw. Je nach gewünschter Festigkeitsklasse muss maxit plan 499 mit Zuschlag, der die Anforderungen der DIN 4226 erfüllt, angemischt werden.
- CA-C20-F4: 75 kg Binder auf 280 kg Zuschlag
- CA-C30-F6: 100 kg Binder auf 250 kg Zuschlag
Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten. Verantwortlich für die erreichten Festigkeiten ist der Verarbeiter.
Der erdfeuchte Mörtel kann mit allen gängigen Estrichdruckluftförderern zum Einbauort gefördert werden.
Verarbeitung:
Den angemischten Estrichmörtel auf den Untergrund aufbringen, verteilen, gut und gleichmäßig verdichten und mit möglichst langer Richtlatte eben und fluchtgerecht abziehen. Mit dem Glätten bzw. Verreiben kann begonnen werden, sobald die Oberfläche mattfeucht geworden ist. Als Estrichmörtel min. 35 mm, max. 80 mm in einer Lage auftragen. Pudern, Nässen oder Aufbringen von Feinmörteln auf die frische Estrichoberfläche ist nicht zulässig.
Nachbehandlung:
2 Tage vor Zugluft schützen.
Hinweise
Dämmschichten dürfen nur aus Dämmstoffen nach DIN 18164 Teil 1 und 2 oder nach DIN 18165 Teil 1 und Teil 2 bestehen. Bei einer kombinierten Anwendung von Trittschall- und Wärmedämmplatte ist die Trittschalldämmplatte grundsätzlich als durchgängige Lage auszuführen; bei Wahlmöglichkeit als erste Lage. Ausnahme ist der Ausgleich von Rohrleitungen mit PS 20 oder maxit floor 4514 Kombidämmung. Die Dämmplatten sollen vollflächig auf der Unterlage aufliegen und müssen mit dichten Stößen im Verband verlegt werden.
Mehrlagige Dämmschichten sind so zu verlegen, dass die Stöße gegeneinander versetzt sind. Dabei dürfen höchstens zwei Lagen aus Trittschalldämmstoffen bestehen. Die oberste Lage ist unter die Folie des Randstreifens zu schieben.
Fugenlose Flächen von bis zu 200 m² können eingebaut werden. Dabei darf die maximale Seitenlänge 20 Meter nicht überschreiten und es ist ein Seitenverhältnis von maximal 2:1 anzustreben.
Bei Heizestrichen sind Bewegungsfugen zwischen verschiedenen Heizkreisen sowie zwischen beheizten und unbeheizten Flächen vorzusehen.
Bauwerksfugen sind in den Estrich zu übernehmen. Bei konstruktiven Besonderheiten und speziellen Raumgeometrien sind Scheinfugen anzuordnen, z. B. Raumteiler, Mauereinsprünge, verschiedene Estrichdicken, Türdurchgänge. Bei Heizestrichen maximale Vorlauftemperatur von 55°C einhalten. Bei Heizestrichen kann bereits 7 Tage nach dem Einbau mit dem Aufheizen unter Beachtung des Aufheizprotokolls, begonnen werden.
Bei aufsteigender Feuchtigkeit sind geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach DIN 18195 vorzunehmen.
Verbrauch