Calciumsulfat-Fließestrich CAF-C30-F7
Mindestabnahme: 4 Sack
Calciumsulfatgebundener, fließfähiger und laborüberwachter Werktrockenmörtel mit Körnung 0 - 4 mm. Erfüllt alle Anforderungen der EN 13 813 und der DIN 18560 für einen CAF-C30-F7.
Anwendung
Im Wohnungs- und Gewerbebau mit höheren Verkehrslasten als Estrich im Verbund, auf Trennlage, auf Dämmschicht, auf Fußbodenheizung und auf Hohlraumboden.
Gefahr
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Eigenschaften
Untergrund
Im Verbund, auf Trennlage, auf Dämmschicht, auf Fußbodenheizung und Hohlraumboden. Der Rohboden ist zu reinigen, Beton- und Mörtelreste sind zu entfernen. Größere Unebenheiten sind im Vorfeld auszugleichen. Rohrleitungen einschließlich Befestigungen sind zum Beispiel mit maxit floor 4514 Kombidämmung auszugleichen.
Vorbehandlung:
Im Verbund Untergrund mit maxit floor 4716 Haftgrund 1:3 verdünnt vorstreichen. Bei allen schwimmenden Konstruktionen Schrenzlage auslegen.
Die Randstreifen müssen vom tragenden Untergrund bis zur Oberkante des Belages reichen und mindestens 10 mm dick sein.
Verarbeitung
Aufstellen von Nivellierböckchen und Anlegen eines Meterrisses zur Erlangung der vorgesehenen Estrichdicke. Das Material wird über die Mörtelschläuche zum Einbauort gepumpt. Der Estrich ist mittels permanenten Bewegens des Gießschlauches gleichmäßig auf dem Untergrund zu verteilen. Dabei soll stets von der oberen zur unteren Schrenzlage gearbeitet werden. Nach dem Erreichen der Estrichsollhöhe ist sofort mit der Schwabbelstange durchzuschlagen. Mit der Schwabbelstange ist zunächst längs und kräftiger, dann quer und etwas leichter durchzuschlagen.
Die entstehende Wellenbewegung sorgt für eine gute Entlüftung und Nivellierung des Estrichs.
Nachbehandlung:
Fenster und Türen 24 Stunden geschlossen halten. In dieser Zeit Zugluft und starke Sonneneinstrahlung vermeiden. Zur Schaffung günstiger Trocknungsbedingungen bitte die einschlägigen Merkblätter und Hinweise beachten.
Hinweise
Dämmschichten dürfen nur aus Dämmstoffen nach DIN 18164 Teil 1 und 2 oder nach DIN 18165 Teil 1 und Teil 2 bestehen. Bei einer kombinierten Anwendungvon Trittschall- und Wärmlatte ist die Trittschalldämmplatte grundsätzlich als durchgängige Lage auszuführen; bei Wahlmöglichkeit als erste Lage.
Ausnahme ist der Ausgleich von Rohrleitungen mit Dämmplatten oder maxit floor 4514 Kombidämmung. Die Dämmplatten sollen vollflächig auf der Unterlage aufliegen und müssen mit dichten Stößen im Verband verlegt werden.
Mehrlagige Dämmschichten sind so zu verlegen, dass die Stöße gegeneinander versetzt sind. Dabei dürfen höchstens zwei Lagen aus Trittschalldämmstoffen bestehen. Die oberste Lage ist unter die Folie des Randstreifens zu schieben.
Im Zweifelsfall bezüglich Verarbeitung, Untergrund oder konstruktiver Besonderheiten bitte Beratung anfordern.
Keine Fremdstoffe beimischen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der gültigen DIN 18560.
Verbrauch
Mindestabnahme: 4 Sack